
Das BZÖ hat sich bereits vor dem Inkrafttreten des EU-Glühbirnenverbots vehement dagegen ausgesprochen und dies wie folgt begründet:
Das seitens der Sparlampenlobby angegebene Einsparungspotential an elektrischer Energie ist anzuzweifeln. Vom Gesamtstromverbrauch Österreichs werden nur 2,2 Prozent für die Beleuchtung von Privathaushalten verwendet. Die Sparlampenlobby gibt offiziell das Einsparungspotenzial durch Sparlampen mit 80 Prozent an, das ergibt eine angebliche Einsparung von 1,76 Prozent des Gesamtstromverbrauchs. Nachdem aber bei der Sparlampe auch über den so genannten Nullleiter verbraucht wird, halbiert sich dieses von der Sparlampenlobby behauptete Einsparungspotential.
Dazu kommt, dass Energiesparlampen durch die Verwendung von Quecksilber nicht nur in der Produktion höchst umweltschädlich sind, sondern darüber hinaus Millionen quecksilberhaltige Energiesparlampen im ganz normalen Hausmüll statt im Sondermüll landen.
Energiesparen ist richtig und wichtig. Beim Glühlampenverbot zeigt sich aber die unheilige Verknüpfung von EU-Regulierungswahn und dem Lobbying der Großkonzerne in Brüssel.
Im Endeffekt wird Strom teurer, die Sparlampen sind teurer, aber gleichzeitig umweltschädlicher und zahlen dafür müssen einmal mehr die Österreicherinnen und Österreicher.
Abschließend ist daher festzustellen, dass wir grundsätzlich Ihre Forderung unterstützen.
Bezug nehmend auf Ihren Vorschlag, einen Initiativantrag im Parlament einzubringen, mit dem das Glühbirnenverbot wieder aufgehoben werden sollte, darf jedoch angemerkt werden, dass hier eine nationale legistische Maßnahme geltendem EU-Recht widersprechen würde. Selbstverständlich ist es aber möglich, in entsprechenden Anträgen, die Bundesregierung aufzufordern, auf EU-Ebene Initiativen in Richtung einer „Wiederlegalisierung“ der Glühbirne zu setzen.