
Das Thema, inwieweit die Europäische Union regulieren soll und welche Entscheidungen den Mitgliedstaaten überlassen bleiben sollen, ist ein sehr wichtiges. Die SPÖ vertritt die Meinung, dass man genau überdenken muss, wie weit man bei Regulierungen gehen darf, es gilt, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Die Entscheidung zum Glühbirnenverbot steht im Zusammenhang mit der sogenannten „Ökodesignrichtlinie“, die auf eine Regelung aus dem Jahr 2005 zurückgeht und im Jahr 2009 erweitert wurde. Die erste Richtlinie beschränkte sich auf energiebetriebene Produkte, die zweite wurde auf energieverbrauchsrelevante Produkte erweitert. Zu erwähnen ist, dass bei dieser Richtlinie das sogenannte Komitologie-Verfahren zum Einsatz kommt, was heißt, dass die EU-Parlamentarier nicht die Möglichkeit hatten, den Detail-Maßnahmen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Vielmehr sind diese Entscheidungen zwischen der Kommission und den sogenannten Komitologie-Ausschüssen, die sich aus Delegierten der Mitgliedstaaten und Experten zusammensetzen, getroffen worden.
Energiesparlampen sind aber ein wesentlicher Beitrag für Energieeffizienz und es ist erforderlich, die alte Glühlampe nach mehr als 100 Jahren Einsatz durch neue Technologien zu ersetzen. Energiesparlampen sind ebenfalls nur eine Übergangstechnologie und es zeigt sich bereits jetzt, dass die wesentlich leistungsfähigere LED-Technologie eine breite Anwendung erfahren wird. LED-Lampen haben keine Gasfüllungen und sind rein aus elektronischen Komponenten aufgebaut, können daher genauso wie jedes elektronische Gerät unbedenklich genutzt werden.