Per 01.09.2012 ist die letzte Stufe des von der EU zwangsverordneten
Glühbirnen-Verbotes in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sind auch
Glühbirnen mit 25 bis 40 Watt Leistung verboten.
Darüber hinaus ist von 2013 bis 2016 auch ein Verbot der meisten Halogen-Glühlampen
geplant.
Ab dann könnten Konsumenten legal nur mehr die quecksilberhältigen
Kompaktleuchtstofflampen (schönfärberisch „Energiesparlampen“ genannt) und
LED-Leuchtmittel – deren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit noch weitgehend
unerforscht sind – erwerben.
Gemäß Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung ist Österreich eine demokratische Republik und alles Recht geht vom Volk aus.
Ich fordere daher, dass die Republik Österreich auf ihrem Hoheitsgebiet:
Alle 3 Maßnahmen haben durch die Republik Österreich unabhängig von Beschlüssen supranationaler Organisationen wie EU und WTO auf Basis des Subsidiaritätsprinzips zu erfolgen.
Die Gesundheit und das Wohlbefinden der österreichischen Bürger sind das höchste Gut und haben über jeglichen Wirtschafts- und Gewinn-Interessen zu stehen.